Sehr geehrte Kunden,
wir dürfen unsere Ausstellungsräume wieder für Sie öffnen – im Rahmen von Einzelterminen. Bitte kontaktieren Sie uns für die Terminabsprache.
Selbstverständlich werden Hygiene- und Lüftungnsmaßnahmen eingehalten.
Ladengeschäfte des Einzelhandels oder Ladenlokale, deren Betreten zur Entgegennahme einer Dienst- oder Werkleistung erforderlich ist dürfen öffnen wenn: Einzeltermine vergeben wurden [und] höchstens ein Kunde oder eine Kundin plus eine weitere Person aus deren oder dessen Hausstand zeitgleich Zutritt gewährt wird
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